Verformung wegen Dachlast
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Verformung wegen Dachlast

Hallo liebe Leser, ich habe folgendes Problem: Ich möchte mit eine Dachgeschosswohnung kaufen und renovieren. 2008 wurde das Dach erneuert auf Betondachsteine. Das führte dann wohl zu einer Verformung der Böden aber nicht der "nicht tragenden Wände". Das Bad hat es am schlimmsten getroffen indem die Böden nun um ca. 1 cm abgesackt sind und die Fliesen abfallen und es darunter hohl ist. Theoretisch lässt sich das alles beheben. Ein Gutachter konnte nicht genau feststellen warum nun und in welchen Maße diese Verformungen passierten. Ich kopiere mal diesen Text.

Situation vor Ort Boden: Der Fußboden der begutachteten Wohnung weist deutliche Unebenheiten auf. Die Verformungen haben zu folgenden auf Anhieb erkennbaren Schäden geführt:

1) geschädigter Fliesenbelag an der Badezimmerwand

2) schleifende (nicht mehr vollständig zu öffnende) Wohnungseingangstür

3) offene Fuge zwischen Bodenbelag und Sockelleiste im Bad, Flur und wahrscheinlich im Hauptraum (Teppichboden  -  Fuge zwischen Teppichsockelleiste und -Boden nicht genau messbar)

Dachkonstruktion: Die Konstruktion ist von unten mit Trockenbau verkleidet. Die Untersicht weist keinerlei Schäden auf, die auf erhöhte Verformungen schließen lassen. Auch die Anschlüsse der Trockenbauuntersicht an die Innen- und Außenwände (Innenwände, Außenwände) weisen keine Schädigungen auf.

Mögliche Ursachen:

1. Verformungen des Fußbodenaufbaus z.B. durch Feuchtigkeit in der Trittschalldämmung o.ä. Dies würde erklären, warum sich die nicht tragenden Wände nicht mit verformt haben. Des Weiteren liegen keine Schadensmeldungen aus tiefer liegenden Geschossen vor. Hier müssten sich bei Verformung der tragenden Konstruktion Schäden zeigen.

2) Verformungen der Sargdeckel-Konstruktion aus erhöhter Belastung durch die schwerere Deckung Durch die Erhöhung der Last aus der Eindeckung hat sich auch die Last auf die Sargdeckel-Konstruktion erhöht. Diese spannt im Ist-Zustand über fast 10 Meter und ist daher verhältnismäßig "weich". Das Verformungsbild wäre in etwa das unten dargestellte (Skizze 1). Die Hoch- und Tiefstellen (Skizze 2) würden zum Verformungsbild passen. Warum sich die nicht tragenden Wände nicht mit verformt, sondern vom Bodenbelag "gelöst" haben wird hierdurch nicht erklärt.

Da das ganze seit 2008 geschehen ist sieht es so aus als würde da nicht mehr viel passieren. Das Gutachten ist vom März 2016.

Kann ich sicher sein dass da nichts mehr weiter passiert? Wenn ich renoviere, muss ich Angst haben dass irgendwann es wieder zu Schäden kommt?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • Name:
  • Tobias Feldheim
  1. Nach DIN 1055

    Foto von wiki

    wenn ich die Nummer richtig in Erinnerung habe, wird nicht zwischen Betondachsteinen und Ziegel unterschieden.

    "2) Verformungen der Sargdeckel-Konstruktion aus erhöhter Belastung durch die schwerere Deckung "

    Dass hier ein nennenswert größere Last auf dem Dach liegt kann ich nicht erkennen.

    Ich habe den Verdacht, dieser Gutachter war nicht besonders geeignet.

  2. Dachgeschosswohnung kaufen?

    Dann ist es wohl eine WEGAbk.. Dazu gibt es Pläne, Teilungserklärung, Verwalterunterlagen, Grundbucheintragungen, Genehmigung für das DGAbk., Energiepass, Eigentümerliste, Vor-Eigentümer für DG, Mängellisten, Lasten und Kosten uvm. Fragen Sie auch den Verwalter und die Vorverwalter. Bestehende Mängel und verschwiegene Mängel müssen Sie aufdecken. Egal ob Neubau oder Altbau, die Beschreibung erzeugt Bedenken. Probleme gibt es auch, wenn diese Wohnung im DG gar keine Wohnung im Sinne des WEG-Gesetzes ist. Folglich müssen Sie auch die Grundbucheintragung im Grundbuchamt und die Baugenehmigung auf dem Bauamt prüfen. Haben Sie erst mal gekauft, dann haben Sie alle Probleme an der Backe. Wenn sich Böden verformen, dann sind das keine Betondecken, sondern Holzböden und die sind als Trennung zwischen WEG-Einheiten unzulässig, weil solche Einheiten untereinander feuersicher baulich getrennt sein müssen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. ganz ruhig

    Es gibt tausende Wohnungstrenndecken aus historischen Holzbalkendecken (insbesondere als Bestandsdecken im Altbau) und selbstverständlich waren und sind diese auch zulässig, auch wenn der Altbau irgendwann zu einer WEGAbk. wurde. Auch bei nachträglichem DGAbk.-Ausbau waren und sind Holzbalkendecken zugelassene Wohnungstrenndecken. Für einen DG-Ausbau gibt es allgemein ein Brandschutzkonzept  -  das sollte natürlich eingehalten sein.

    Alle übrigen Hinweise von Herrn Kirchner sind sehr gut und sicher willkommen, auch wenn man leider nicht immer alle diese Unterlagen zusammen bekommt.

    In die Statik sollte man unbedingt mal einen Fachmann reinschauen lassen. Denn für derartige Verformungen sollten die Ursachen eigentlich ergründet werden, bevor sie die Katze im Sack kaufen.

  4. Hier die Fotos

    Vielen Dank für erste Antworten. Die Unterlagen habe ich. Ein Statik-Gutachten vor der Dacherneuerung gibt es auch das besagt die Traglast für die Dachziegel ausreichend ist. vorher waren bitumenschindeln drauf. Es gibt keine Schäden in den anderen Wohnungen und auch nicht in der daneben, die müsste ja auch betroffen sein. Feuchtigkeit gibt es auch keine mehr seit dem neuen Dach. Die Böden sind aus Stahlbeton kein Holz. Ich weiß nun auch nicht wirklich weiter. An sich dürfte da nichts mehr passieren.

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Tobias Fe
  5. Verwirrung

    Also nochmal um einiges klar zu stellen. Der Gutachter hat sich sowohl in seinem Gutachten sowohl am Telefon sehr verwirrend ausgedrückt. Vor der Dacherneuerung 2008 kam es wegen Undichtigkeiten am Schornstein zu kleinen Wasserschäden die nach der Erneuerung nicht mehr auftraten. Dadurch kam es wohl im Fußboden eben zu den genannten Verformungen. Diese Schäden sind seit der damaligen Zeit unverändert. Das Problem lag beim damaligen Mieter der dort sein Büro hatte und dem diese Schäden nicht interessiert haben. Dadurch konnte nicht frühzeitig interveniert werden. Der Gutachter hat es aber so umschrieben dass es an der Dachlast liegen könnte weshalb sich der Boden verformt. Wem dem so wäre, dann wären überall im Haus und auch in der DGW nebenan Risse und ähnliche Schäden. Dem ist aber nicht so. Das heißt der Fußboden soll sowieso raus. Dann mal schauen ob dort noch Feuchtigkeit vorhanden ist.
    • Name:
    • Tobias Fe
  6. Wenn 8 Jahre Feuchtigkeit in der Holzkonstruktion

    Foto von wiki

    gewirkt hat, können etliche tragende Balken inzwischen verfault sein.

    Man muss den Fußbodenan an mehreren Stellen öffnen und nachschauen, ehe man irgendwas investiert.

  7. Kein Holz  -  Stahlbeton!

    Ich möchte nochmal auf meinen Text oben verweisen, dort habe ich geschrieben das die Wände und Böden aus Stahlbeton bestehen und kein Holz. Falls ich irgendwie falsch liegen sollte bitte ich um Berichtigung!
  8. Klärung

    Wenn der Schaden das Gemeinschaftseigentum betrifft, dann soll die WEGAbk. die Sanierung beauftragen und zahlen.

    Wenn der Schaden nur Sondereigentum betrifft, dann soll der Verkäufer den Mist in Ordnung bringen vor Verkauf oder zumindest so weit untersuchen lassen dass die Ursache und der zu erwartende Sanierungsumfang klar wird.

    Und richtig verzwickt wird es, wenn SE und GE betroffen sind!

    Vorher sollten Sie nichts kaufen.


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