Nach Schlagregen feuchte Fugen im 2DF Verbundmauerwerk
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Nach Schlagregen feuchte Fugen im 2DF Verbundmauerwerk

Unser Garagenmauerwerk wurde als 24er Verbundmauerwerk mit 2DF Verblendern (glatt/rot Fa. Keraba) hergestellt und anschließend verfugt.
Bei hefigen Regengüssen und Schneefällen durchfeuchten die Fugen teilweise bis auf die Innenseite.
Nach Auskunft des Architekten ist dies normal, da es sich um ein Verbundmauerwerk handelt!?
Ist das so?
Wenn nein, was gibt es da an Abhilfemaßnahmen oder müssen die Fugen ausgekratzt und neu verfugt werden?
Welche Folgeschäden könnten auftreten? Sind auftretende Ausblühungen und leichte Schleierbildung aus den Fugen heraus schon die Folge?
Wen spreche ich bei unsachgemäßer Ausführung an? Den Architekten oder den Maurer?
  • Name:
  • Karl-Heinz Forytta
  1. Wer ist denn Vertragspartner?

    Abnahme schon stattgefunden?
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Planungsfehler?!

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um ein unverputztes einschaliges Verblendmauerwerk mit einer Wanddicke von 24 cm handelt? Und der Architekt hat das so geplant? Dann handelt es sich um einen echten Planungsfehler und die von Ihnen angeführten Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Schleierbildungen sind die Folgen. Da, wie ich annehme, die Abnahme bereits stattgefunden hat und Sie die Leistung bereits bezahlt haben, werden Sie vermutlich ohne einen Sachverständigen und Rechtsanwalt nicht weiterkommen. Ich empfehle Ihnen, konsultieren Sie einen im Baurecht erfahrenen Anwalt und sprechen mit ihm die weiteren Schritte ab.
    • Name:
    • H. -J. Schwarzenstein
  3. Danke für die bisherige Info Die Abnahme hat ...

    Danke für die bisherige Info. Die Abnahme hat stattgefunden, allerdings sind noch gewisse Mängel pffen und die Rechnung ist noch nicht vollständig bezahlt.
    Um was für einen Planungsfehler handelt es sich?
    • Name:
    • Karl-Heinz Forytta
  4. Offene Fragen

    Bitte beantworten Sie doch erst mal, ob es sich um ein unverputztes einschaliges Verblendmauerwerk mit einer Wanddicke von 24 cm handelt und ob das vom Architekten so geplant wurde.
    • Name:
    • H. -J. Schwarzenstein
  5. Sorry, war im Eifer des Gefechts untergegangen. Ja, es handelt sich um ein einschaliges, unverputzes, 24-er Mauerwerk, das so vom Architekten geplant wurde.

    Sorry, war im Eifer des Gefechts untergegangen. Ja, es handelt sich um ein einschaliges, unverputzes, 24-er Mauerwerk, das so vom Architekten geplant wurde.
    • Name:
    • Karl-Heinz Forytta
  6. Die Wanddicke muss mindestens 310 mm betragen

    Die Wanddicke für eine unverputzte einschalige Außenwand muss nach DINAbk. 1053 mindestens 310 mm betragen. Nur ab dieser Wanddicke können die Wände so gemauert werden, dass zwischen jeder Mauerschicht eine durchgehende schichtweise versetzte, hohlraumfrei vermörtelte, 20 mm dicke Längsfuge verlaufen kann. Die geltende Norm DIN 1053 ist in diesem Punkt damit eindeutig. Eine nicht die Mindestforderung dieser anerkannten Regel berücksichtigende Planung und Ausführung stellt somit einen Mangel dar.
    In welchem Umfang darüber hinaus Ausführungsmängel eine Rolle spielen, kann nur durch eine Inaugenscheinnahme beurteilt werden.
    Es stellt sich weiterhin die Frage, warum Ihr "Maurer" keine Bedenken geltend gemacht hat.
    Versuchen Sie Ihren Architekten unter Bezug auf die DIN 1053 Pkt. 8.4.2 auf die fehlerhafte Planung hinzuweisen. Ich empfehlen Ihnen jedoch, vorher Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, da es sich hierbei um nicht hinnehmbare Mängel handelt, deren Beseitigung nicht für eine Kiste Bier zu machen ist und mir die Verträge unbekannt ist.
    • Name:
    • H. -J. Schwarzenstein

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