Gerichtliches Beweissicherungsverfahren  -  wie geht es weiter?
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Gerichtliches Beweissicherungsverfahren  -  wie geht es weiter?

Wir haben ein Haus in Holzrahmenbauweise errichten lassen. Nach unendlichen Schwierigkeiten, die ich hier zunächst nicht auflisten möchte, sind wir im Februar 2005 eingezogen. Das Haus war insbesondere im Bad nicht warm zu bekommen. Wir haben daraufhin im März einen sog. Blower-Door-Test (BDT) mit Thermografie von der Fa. Infratec machen lassen, dabei kam der erschreckende Wert von 5,8 raus und die Thermografie ergab Luftleckagen in durchweg allen Räumen. Wir haben uns dann auf Anraten dem Verband privater Bauherren angeschlossen und mit dem Dipl. Ing. Schiffler aus Bremen und unserem Bauträger einen Termin vereinbart. Nachdem unser Bauträger den mehrfach verschoben hat, kam er dann doch endlich mal vorbei. Wir haben dann den Sachverhalt gemeinsam erörtert und kamen zu dem Ergebnis, dass wohl die Folien in den Wänden nicht verbunden sind, denn es zieht aus jeder Steckdose. Die Anschlüsse zwischen den Wänden, zur Decke und zum Fußboden können keineswegs fachgerecht ausgeführt worden sein. Die Luftdichtigkeit in den Abseiten ist nicht gegeben und es fehlt der Außenputz. Alle diese Mängel hat unser Bauträger in dem Gespräch anerkannt und Ausbesserung versprochen. Er müsse halt nur wissen, wie hoch in etwa der Schaden ist und seine Subunternehmer beauftragen. Der Gutachter hat eine Schadenhöhe von etwa 25.000 € für die Ausbesserungsarbeiten zzgl. Einlagerung der Möbel und Unterbringung von uns in einer Ferienwohnung errechnet. Nachdem im Juni immer noch keine Reaktion von unserem Bauträger erfolgte und wir mittlerweile eine erneute schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an ihn gestellt hatten, übergaben wir den Fall einem Anwalt. Die Anwältin hat eine nettes Schreiben aufgesetzt und ihn zur Nachbesserung bzw. Zahlung der durch den Gutachter festgestellten Kosten aufgefordert. Dieses hat er wieder verzögert und dann gesagt, er wird nicht zahlen, sondern frühestens im Juli nachbessern können. Dies ist natürlich auch nicht geschehen und der Winter steht vor der Tür und damit die fast 100 %ige Wahrscheinlichkeit, dass sich in den Wänden der Schimmel bilden wird, wenn wir erstmal heizen. Inzwischen sind auch Unmengen an Trockenrissen vorhanden, aber damit könnten wir zur Not sogar noch leben.
Wir haben im Juli dem Landgericht Stade den Fall übergeben, und ein Beweissicherungsverfahren einleiten lassen. Auf die vom Gericht Gesetze Frist, sich zu melden hat er gar nicht reagiert, nun kommt am 27.09.05 endlich der Gutachter (das hat von Einreichen bei Gericht bis zum Gutachtertermin 12 Wochen gedauert) Wir mussten auch Kostenvoranschläge von Firmen für die Nachbesserung vorlegen und renommierte Zimmereien kamen auf einen Betrag von 50.000 € wenn alles fachgerecht ausgeführt werden soll.
Nun haben wir die große Befürchtung, dass der Bauträger auch zu dem Gutachtertermin nicht erscheinen wird. Seine Firma ist noch nicht beim Gericht zur Insolvenz angemeldet, allerdings ist die Internet-Seite seit längerem nicht mehr aktiv und in der Fa. nur ein Anrufbeantworter geschaltet. Es sieht alles nach stillem Abbruch aus. Wir wissen allerdings, dass er noch am Bauen war und da seine Häuser in der Regel eine Bauzeit von 3 Monaten haben, müsste er jetzt im September damit fertig sein. Und dann sicher Insolvenz anmelden.
Kann er das eigentlich oder muss er nachweisen, was mit dem Geld aus diesem Auftrag geworden ist? Es ist eine GmbH.
Außerdem ist er noch Geschäftsführer in einer anderen GmbH & Co OHG, welche wahrscheinlich in einem Zusammenhang mit seiner GmbH steht.
Lohnt sich ein Prozess überhaupt, wenn er schon insolvent ist?
Wie läuft das jetzt überhaupt weiter, dürfen wir, wenn der Gutachter da war, endlich mit der Behebung der Baumängel anfangen. Da wir Angst vor zu hohen Kosten haben, wollen wir sehr viel selbst machen und brauchen dann ja auch die entsprechende Zeit. Wir wollen nicht auch noch Schimmel bekämpfen müssen und die Warterei in dem unfertigen Haus raubt uns noch den letzten Nerv.
Kann uns jemand sagen, wie es nach dem Gutachtertermin üblicherweise weitergeht?
  • Name:
  • yvi74
  1. ein selbständiges Beweisverfahren

    dient dazu, für ein möglicherweise folgendes Hauptsacheverfahren (= Klage gegen den Bauträger) die für die Entscheidung des Gerichtes erforderlichen fachlichen Informationen rechtssicher zusammenzutragen. Üblicherweise werden folgende Fragenkomplexe
    in einem solchen Verfahren gestellt :
    (1) Fragen zu den Mängeln :
    (a) ist es richtig, das die Abdichtung des Gebäudes nicht nach DINAbk. 41XX erfolgt ist? Sind insbesondere die Abdichtungsfolien im Bereich der /Fenster/Decken/des Giebels/des Daches nicht richtig angeschlossen worden?
    (b) Ist das Fenster in der Toilette entgegen der Planung / des Notarvertrages etc. nicht 70 x 50 cm, sondern nur 20 x 20 cm groß?
    ... und so weiter
    (2) Fragen zu dem Verantwortlichen
    (a) Falls ein Mangel gemäß (1) a vorhanden ist, wer hat diesen Mangel verschuldet?
    (b) ...
    (3) Falls ein Mangel nach (1) a vorhanden ist, wie hoch ist der Aufwand zur mangelfreien und vertragsgemäßen Erfüllung wenn noch möglich. Falls eine Erfüllung nicht möglich sein sollte, wie hoch ist der Minderwert/Schadenersatz anzusetzen.
    Nach diesem Gutachten ist klar, was falsch ist, wer den Mangel zu vertreten hat und was die Behebung kostet. Im möglicherweise folgenden Hauptsacheverfahren findet keine Beweisaufnahme mehr statt: das Gericht hat alle Informationen vorliegen.
    Leider ist der Weg in D zu einem Urteil zu lang: die Pfuscher haben leider die Möglichkeit, mindestens zwei Jahre lang weiterzubasteln. Im Regelfall werden die Gelder dann vwerschoben, die Firma (Meist eine GmbH) geht in die Insolvenz, die Erwerber bleiben auf den Kosten sitzen und der Bauträger macht weiter wie bisher ... leider traurige Realität.
    Da Sie keinen Vertrag mit einer natürlichen Person (= Mensch) sondern lediglich mit einer jursitischen Person (= GmbH) haben, gehen all Ihre Ansprüche mit Insolvenz der GmbH unter.
    Deshalb ist es das wichtigste, ein Bauwerk durch einen Ihnen verantwortlichen, seriösen Fachmann (idealerweise öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger) überwachen und die einzelnen Bauabschnitte vor Zahlung von irgendwelchen Geldern abnehmen zu lassen: das einzige Druckmittel, das Sie haben, ist Geld. Ist das einmal bezahlt,
    und nach MaBV gehen Sie in der Regel in Vorlage, interessiert sich Ihr Bauträger im Regelfall nicht mehr für Sie. Warum soll er auch auf einer Restzahlung von z.B. 20.000,00 € bestehen, wenn er durch Betrug und Schlechtleistung Sie schon um 30.000,00 € betrogen hat und die Mängelbeseitigung wie in Ihrem Fall 50.000,00 € kostet?
    Meine private, unmaßgebliche Meinung zu Ihrem Fall: sparen Sie sich jeden weiteren €, stellen Sie Ihr Haus mit fachlich korrekter Beratung mit möglichst viel Eigenleistung fertig und betrachten Sie Ihre Erfahrungen als eine, die leider zu viele Bauherren in D machen.
    Ihr Beweisverfahren kommt IMHO zu spät: bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren ist Ihr Bauträger längst auf und davon.
    Nichts gegen den Verband privater Bauherren: aber leider muss man sich eine Sache im Vorfeld klarmachen: die Zeit spielt gegen Sie! Knappe, aber juristisch sichere Fristen setzen und dann gleich die große juristische Kelle! Sie haben leider zu lange zugesehen: der Dieb ist weg, die Beute verteilt und Sie haben den Schaden.
    Warum soll sich auch etwas ändern? Es verdienen doch alle :
    • Die Bauträger haben das Geld verdient ind machen morgen eine neue Firma auf
    • Die Banken verleihen noch mehr Geld zu noch besseren Sicherheiten
    • Wenn der Bauherr auch Pleite geht, verdienen die Banken noch einmal: man kauft Ihr Haus zum Spottpreis, saniert es billigst, verkauft es teuer angeblich "ohne Mängel" weiter. Alle Kosten für Ihr Haus (Vorfälligkeitsentschädigung) hängt man Ihnen lebenslang an's Bein, die Bank verdient noch ein zweites und bei der Finanzierung an den neuen Käufer noch ein drittes Mal.
    • Die Anwälte haben verdient
    • Die Handwerker mach plötzlich für mehr Geld Ihren eigenen Pfusch weg
    • der Staat/Gemeinde kassiert noch einmal Grunderwerbssteuer
    • der Notar verdient noch einmal an einem neuen Vertrag

    Warum soll man sich also für den schwächsten im Bunde, den Erwerber, interessieren?
    Trotzdem oder gerade deshalb :
    Viel Glück!


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