Verjährungsfrist einhalten?
BAU-Forum: Sonstige Themen
Verjährungsfrist einhalten?
Ein Handwerker hat mir bis heute keine Rg. für seine Leistung zugesandt, obwohl die Verjährungsfrist am 31.12.05 abläuft.
Was muss er tun, um die Frist einzuhalten, reicht der bloße Versand aus oder muss die Rechnung pünktlich bei mir sein?
Gibt es sonstige Möglichkeiten?
Danke!
Was muss er tun, um die Frist einzuhalten, reicht der bloße Versand aus oder muss die Rechnung pünktlich bei mir sein?
Gibt es sonstige Möglichkeiten?
Danke!
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Bin der Laienmeinung
muss zugestellt sein.
Ist es denn nen ganzes Gewerk? Waren Sie mit dem Handwerker zufrieden? Werden Sie den Handwerker noch mal brauchen?
Zwei mal "JA" sollte auch nach Ablauf der Frist zumindest zur Zahlung des überwiegenden Teils der Rechnung führen, auch wenn diese verspätet eintrifft. -
Antwort
Ich kenne den Handwerker kaum, ich werde ihn nicht mehr brauchen.
2 mal Nein.
Es handelt sich um ein ganzes Gewerk.
Mir geht es mehr um die Form, wie kann er die Frist einhalten?
Reicht das Datum des Poststempels, das Datum der Rechnungslegung? Oder muss ich den Empfang quittieren? -
Null Uhr plus Schaltsekunde
wenn Sie bis heute Mitternacht keine Rechnung haben ist diese verjährt.
Wenn Sie die Rechnung seit Jahren haben ohne zu zahlen verjährt die auch, es sei denn der Handwerker macht fristwahrend einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. -
Antwort
Hallo,
also ich habe gestern weder per Brief noch per Einschreiben eine Rechnung erhalten. Komisch nur, seine Telefonnummer hatte ich letzte Woche auf meinem Display. Ich war aber nicht zu Hause, und dachte, der gute Mann würde sich melden. Scheinbar schlampig oder zu reich. Naja. Mir kann es egal sein.
Frohes Neues Jahr! -
wo ist das Problem ...?
wenn es Sie es gerne erledigt hätten, rufen Sie ihn doch einfach an und verlangen die Rechnung. Zahlen dürfen Sie natürlich auch nach der Verjährung. Er nimmt es bestimmt noch an. -
Lieber AWi ...
so wirst aber nie reich - wenn Du Handwerker auch noch an Rechnungen erinnern tust. ).