Maßtoleranzen bei Baugrubenaushub
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Maßtoleranzen bei Baugrubenaushub

Hallo Forum,
kennt jemand die zulässigen Maßtoleranzen von Baugrubenaushub?
Wieviel cm darf von der vorgegebenen Höhe abgewichen werden?
Danke
  1. Hä?

    was meinen Sie mit Toleranzen beim Aushub?
    Eingehalten werden muss doch die Höhenlage des Gebäudes, nicht die Tiefe der Baugrube (vereinfacht ausgedrückt, bitte nicht haun)
    • duck*
  2. Richtig

    aber auch die Baugrubensohle muss ein bestimmtes Höhenniveau haben. Beispiel: EFHAbk.
    • Kellergeschosshöhe
    • Dicke der Kellerbodenplatte
    • Dicke der kappilarbrechenden Schicht

    = Niveau der Baugrubensohle
    Wenn die nicht stimmt passt ja auch die Höhenlage des Gebäudes nicht.
    Gruß

  3. scho klar Herr Maurer, wo liegt denn jetzt Ihr Problem?

    ich sag einfach mal (wieder laienhaft) ein paar cm Differenz beim Aushub können sicherlich ausgeglichen werden.
    Aber jetzt mal konkret: Wie weit fehlt es denn bei Ihnen und wie haben Sie das festgestellt? Haben Sie ein Nivelliergerät?
    Mit genaueren Angaben können unsere Experten auch was anfangen.
    • Name:
    • HR
  4. Si, Si

    es handelt sich in Wirklichkeit um im Schnitt 3 cm die zu tief ausgegraben wurde. Zur Erklärung: Ich war der Aushubunternehmer.
    Dadurch wird nun die kappilarbrechende Schicht um 3 cm stärker. Den Aufwand diese 3 cm auszugleichen will mir der AN in Rechnung stellen. Ich habe schon die VOBAbk. durchsucht habe aber in Punkt Maßtoleranzen bei Aushubarbeiten keine Angaben gefunden. Also ich denke mal, dass 3 cm bei einem Baugrubenaushub innerhalb der Toleranz liegen. Vielleicht hat ja jemand Ahnung wo ich genaue Angaben zu den Toleranzen finden kann.
    Gruß
  5. Hallo Herr Maurer,

    Foto von Lieselotte Tussing

    Also, wenn Sie 3 cm zu tief ausgekoffert haben, sind Sie auch dafür verantwortlich, dass diese 3 cm wieder reinkommen!
    Toleranz niente  -  non  -  no  -  nix.
    Sie haben nun 2 Möglichkeiten: entweder Sie bedienen sich des ausgehobenen Materials  -  wenn es brauchbar ist! Oder Sie bauen eine stärkere Filterschicht ein.
    Der Aufbau mit seitlich gelagertem Material wird aber in der Regel teurer werden, da Sie 2 mal Planum herstellen müssen.
    Bei Aufbau mit Filterschicht haben Sie 1 mal Planum und den Filter müssen Sie sowieso lagenweise einbringen und verdichten.
    Alles klar?
  6. Wen juckt es denn,

    ob das Haus insgesamt nun 3 cm höher oder tiefer liegt? Das verstehe ich als Bauherr nun absolut nicht. In den Anforderungen, die uns an die Baugrube (Eigenleistung) übermittelt wurden stand folgendes drin: "Die Höhendifferenz der Baugrubensohle darf maximal +/-3 cm betragen. " bei anderen Anbietern waren die Vorgaben ähnlich.
    Selbst wenn die Höhe des Gebäudes absolut stimmen muss, etwas mehr Frostschutz (bzw. Kapilarbrechndes wie Kies etc.) schadet doch bestimmt nicht oder? Ist jedenfalls meine Laienmeinung als Bauherr.
  7. Wenn

    die gesamte Fläche zu tief ausgeschachtet ist ist es ein Fehler der durch keine Norm abgedeckt ist. Geht es um die Ebenheitstoleranzen, dann gibt es hierfür m.E. schon Angaben u.a. für: nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton oder Unterböden.
    Gruß Zorro
  8. Klar doch,

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Taubmann. Sie dürfen 3 Meter tiefer ausschachten, als die Baugrubensohle sein soll. Das juckt niemanden (außer vielleicht den Statiker ..., der ja einen vorhandenen Boden rechnet).
    Knackpunkt ist, dass wieder aufgefüllt werden muss!
    Und das ist halt Sache derjenigen Firma, die zu tief/zu wenig tief ausgeschachtet hat.
    • Name:
    • Tu
  9. Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe ist,

    das der Bodenaushub auf den mm genau sein soll. Wenn meine Wände 5 mm außer Lot sind, dann stört mich das ganz extrem. Ich habe einen riesen Aufwand, das wieder auszugleichen. Die Toleranz liegt aber in der Norm. Wenn ich meine Baugrube von einem Unternehmen hätte ausschachten lassen, 3 cm hätte ich mit Sicherheit nicht bemängelt.
    Das ist ja auch nur eine Laienmeinung. Wie so manche Norm zustande kommt (im allgemeinen), das verstehe ich sowieso nicht.
  10. Wow,

    finde 3 cm für so'n riesen Bagger schon gut getroffen. Ich will bloß sagen, finde die Toleranz ganz schön knapp. Hätte mir als Laie dies nicht vorgestellt, Respekt.
  11. Problem

    hier scheint aber zu sein, dass der Aushub und die Einbringung der folgenden Schichten von unterschiedlichen AN's ausgeführt wird. Bei kleinen Baugruben mag dies noch nicht so ins Gewicht fallen, aber bei größeren Dimensionen gibt's da schon immense Mehraufwendungen (hauptsächlic hsicher Material).
    Gruß Zorro
    PS: Womit kann ein Tiefbauer am meisten verdienen? Nachträge/Mehraufwendungen bei Mengenänderungen  -  1 cm im Straßenbau bei 50 km Länge und 10 m Breite summiert sich schon auf.
  12. wow, eine fünf Kilometer-Baugrube ... :-)

    ... im ernst , wir unterhalten uns doch da wahrscheinlichüber eine 100 m²-Baugrube , da sind dann bei 3 cm mehrtiefe satte 3 m³ mehr Kies oder ähnliches zu liefern . was will er denn? 100,- DM?
    würde einfach mal sagen , es liegt im Bereich der Toleranzen , aber bevor sie da zanken, Herr Maurer , würde ich mir einige 2-cm dicke Stahlrohre auf die entsprechende Höhe legen und mit einer alulatte das granulat auf die entsprechende Höhe abziehen , wenn das wirklich so genau sein soll.
  13. das ist doch wohl ein Witz,

    ich bitte um Bekanntgabe des Bauherrn, der arme Unternehmer der den Bau erstellt tut mir jetzt schon leid. Da sollten sich die Handwerker doch jetzt schon mal warm anziehen, schätze ich.
    Man was gibt das bloß für Är ... auf dieser Welt
    Gruß Roger
  14. Ganz blöde Frage

    Foto von Andrea Leidenbach

    wie stellt man als BH und Laie überhaupt fest, dass es 3 cm zu tief sind?
    Ich kenne keinen der das könnte und wo überhaupt über so einen Peanuts geredet wurde.
    Geht es überhaupt um ein EFHAbk.?
    • Name:
    • AL
  15. Danke

    für die vielen Antworten und die rege Diskussion. Was ich jetzt immer noch nicht weiß, ob überhaupt irgendwo schriftlich diese Toleranzen festgeschrieben sind. Frau Tussing, es kann ja wohl nicht sein, dass für diese Arbeiten nullkommanullnull Toleranz geduldet wird. Dann werde ich mit Tiefbauarbeiten sofort aufhören. Außerdem, Herr Zorro, verdiene ich an diesen 3 cm nullkommanullnull DM. Abgerechnet wird nach Plan und Höhenaufnahme des Geometers. Somit muss ich den Aushub, die Abfuhr und die Deponiegebühr für diese 3 cm selbst tragen. Also nichts mit Nachtrag und abzocken. Ich werde mal die nächsten Baugruben 3 cm höher ausheben, mal sehen ob ich dann eine Vergütung bekomme weil der Nachunternehmer weniger Material für die Filterschicht benötigt.
    Gruß
  16. Einen fast perfekten Aushub ..

    haben Sie gemacht und sollen vom Bauherrn abgewatscht werden?
    Nett :-(
    Ich habe keine Angaben über zulässige Toleranzen für Baugrubensohlen gefunden, aber wenn eine Betonbodenplatte schon um 2 cm aus dem Wasser sein darf ...
    Grobplanie mit nur 3 cm Abweichung ist m.E. i.O.  -  besser 3 cm zu tief als 3 cm zu hoch
    Vielleicht finden Sie selber noch irgendwo Angaben über die zulässigen Maßabweichungen und teilen uns das mit? Danke
  17. Tolerazen

    Hallo Herr Maurer.
    Nun haben wir ja alles gehört und sind noch nicht schlauer als am Anfang. Mein Kommentar dazu. In der VOBAbk. Erdarbeiten finden Sie nichts über zulässige Abweichungen. Kommt erst in der Neufassung heraus ist jedenfalls angekündigt. Habe mich bei den Straßenbauern erkundigt. Baggeraushub Toleranz 4 cm. Planum ist eigene Position muss gebaut werden. Nach Anforderung an die Toleranz je genauer desto teurer. Ist eigene Position und wird vergütet. Was jedoch nach deren Auskunft nicht vergütet wird ist das verdichten der Sohle weil ja durch die Baggerzähne aufgelockert. Ich glaube das ist fair und damit kann man leben. Aber nach dem Motto Null, no, nichts niente liebe Frau Tussing geht es auch nicht. Bauhandwerker sind keine Uhrmacher.
    Schönen Gruß
  18. @ de Jupp

    Foto von Lieselotte Tussing

    nee, Bauhandwerker sind keine Uhrmacher  -  glauben Sie wirklich, das weiß ich nicht? Dazu habe ich zu viel Erfahrung ;-))
    Ich behaupte ja gar nicht, dass der Baggerfahrer enthauptet wird, wenn er 3 cm Differenzmaß herstellt. Nur, aufgefüllt  -  oder je nachdem  -  nochmal ausgehoben werden muss auf jeden Fall.
    Was meinen Sie, was das Bauamt sagt, wenn jeder der beschäftigen Unternehmer 'seine' 3 cm-Toleranz einbaut und das Gebäude mit Erdbauer (3), Rohbauer (3), Zimmerer (3), Dachdecker (3) Summa summarum 12 cm höher wird, als beantragt.
    Dafür gibt es Ausführungszeichnungen M 1:50,1:20  -  wunderbare Schnitte, nach denen sich wunderbar bauen lässt ...
    • Name:
    • Tu
  19. Liebe Frau Tussing

    Ihre angeeigneten Fachkenntnisse in Ehren aber es gibt Normen und Toleranzen und die muss man ausführenden Firmen zugestehen. Sie stellen keine Normen und Vorachriften auf Frau Tussing und wenn Sie Toleranz Null haben wollen dann vereinbaren Sie das mit den Firmen und dann bekommen Sie auch Ihren Preis. Und wenn Sie mir nun die Toleranzen der einzelnen Handwerker aufsummieren, dann kann ich nur sagen das ist so, denn Bauen ist Bauen mit Toleranzen und das haben Bauherren und Planer zu berücksichten denn das ist Systemgebundene Eigenart des Bauhandwerkes. Schönen Tag wünsche ich Ihnen.
  20. Jetzt haben Sie's mir aber gegeben,

    Foto von Lieselotte Tussing

    Jupp! Gottseidank Stelle ich keine Normen und Toleranzen auf (wäre auch fatal, ich bin nämlich pingelig).
    Aber wenn mir jemand sagen kann, wo die Toleranzen für den Baugrubenaushub stehen, wäre das ganz prima  -  ich habe nie verhehlt, dass ich es nicht weiß. Ich weiß nur, dass die Baugrubensohle auf das geplante Maß geführt werden muss. Und wenn ich vom Verursacher-Prinzip ausgehe, komme ich eigentlich wieder zu meinen Schlüssen ...
    Sorry, wenn meine letzte Antwort augenscheinlich falsch rüberkam, Jupp. Sie können mich dann für graue Haare und ähnliche schlimme Sachen haftbar machen ;-)
    • Name:
    • Tu
  21. Sehr verehrte Frau Tussing

    sicher habe ich es Ihnen gegeben aber mit Spaß und die grauen Haare habe ich schon. Nichts für ungut aber manchmal muss es raus.
    Schönen Abend
  22. *Neid*

    Der Jupp hat wenigstens noch Haare :-(
  23. ZTV

    hier ein Ausschnitt aus den Zusätzliche-technischen-Vertragsbedingungen für Erdarbeiten ZTVE-Stb97 im Straßenbau:
    3.4.2. Das Planum darf nicht mehr als +- 3 cm [ ... ] von der Sollhöhe abweichen
    Die ZTV (es gibt viele davon) sind für den Straßenbau gemacht und müssen beim Vertrag extra vereinbart werden. Als "Richtung" könnte man sie hier aber schon nehmen
  24. Frau Tussing

    Ich möchte jetzt einen Kommentar von Ihnen haben. +-3 cm das sind 6 cm maximale Abweichung und zwar beim Planum und das wird gebaut und ist nicht das Niveau das Herr Mauerer mit den Baggerzähnen herstellt , das ist nämlich Aushubebene und kein Planum. Im Grunde darf Herr Maurer noch ungenauer schaffen. Jetzt habe ich es Ihnen aber wider gegeben gell.
    Der geladene Jupp
  25. Theorie und Praxis, Jupp :-)

    Und nun bitte wieder entladen :-)
  26. Ist schon wieder gut

    Aber ab und zu juckt mich das ja schon wenn jemand vorschnell in die Pfanne gehauen wird und das noch zu Unrecht.
  27. Sehe ich ja genauso

    Offensichtlich haben wir beide schon mal Bagger bedient, und wissen, wovon wir reden :-) ich wundere mich nur immer wieder, wie man überhaupt auf 3 cm genau treffen kann ...
  28. Oh Mann!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Moin Jupp, moin MB  -  hier erstmal an Jupp: ich will ja wirklich nicht ketzerisch Antworten, aber haben Sie sich mal meine Beiträge weiter oben durchgelesen? Meine Meinung nochmal in Kurzform: 3 cm +- sind keine 6 cm, sondern es bleiben 3 cm  -  entweder plus oder minus. Zum zweiten kann der Erdbauer diese Toleranzen von mir aus einhalten, aber  -  bei 3 cm minus muss aufgefüllt werden und bei 3 cm plus muss durch Verdichten die 0-Höhe hergestellt werden. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Herstellung des Planums müssen bei Maßabweichungen in jedem Fall stattfinden.
    Oder geben Sie mir da nicht Recht?
    Und an MB: Baggerfahren kann auch nicht jeder, gelle? Die nennen sich  -  glaube ich  -  Maschinenführer und haben eine extra-Ausbildung dafür.
    Nochmal @Jupp: Immer noch geladen?
    • Name:
    • Tu
  29. Na Frau Tussing

    Es ist ja schön dass Sie versuchen hier die Kurve zu bekommen aber, ich halte mich nur an Ihrer Aussage Null, Nix, Niente, No auf, denn nur darum ging es und dass das nicht sein kann ohne besondere Vereinbarung haben Sie ja jetzt gesehen. Ich habe kein Problem damit meine Meinung zu korrigieren denn ich bin nur hier um etwas zu lernen und mein Wissen kostenlos weiterzugeben.
    Schönen Tag
    PS: Jupp ist nicht mehr geladen völlig ausgeglichen, friedlich.
    Jupp fährt Rennrad das hilft.
  30. ;-)  -  habe leider gar kein Rennrad ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    nee, Jupp  -  ich habe mich noch nie davor gedrückt, eigene Fehler einzugestehen. Und irgendwie nochmal 'die Kurve' zu bekommen ist eigentlich auch nicht meine Art. Gucken Sie sich hierzu mal Beitrag 20 an.
    Tut mir übrigens leid, wenn Sie augenscheinlich Probleme damit haben, wenn ich auf Fragen antworte ...
    Und jetzt: ab auf's Rennrad ;-))
    Noch eine Frage am Rande: wer versteckt sich eigentlich hinter Jupp (wer sich hinter Tu versteckt, ist für jeden nachvollziehbar, ohne Ausflüchte ...)?
    • Name:
    • Tu

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