Bauträger: Muldenversickerung nachträglich herstellen
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Bauträger: Muldenversickerung nachträglich herstellen

Moin.
Bundesland Nds. Neubaugebiet, Vermarktung über Bauträger (Bauträger).
Wir haben Anfang 2005 vor Baubeginn ein Haus aus einer Reihe von vier Pultdachreihenhäusern erworben. Fertigstellung und Übergabe war 11.2005.
Der Bebauungsplan legt fest: "Auf den Grundstücken ... ist ... das anfallende, nicht schädlich verunreinigte Regenwasser in Entwässerungsgräben bzw. Sickermulden abzuleiten. " In der Leistungsbeschreibung des Bauträger steht: "Das Regenwasser wird in das Hausgrundstück abgeleitet und verrieselt. " In den Gesprächen vor Vertragsabschluss wurden vom Bauträger die Arbeiten so beschrieben: Anschluss der Fallrohre an unterirdische Sickerschächte, mit Kies zum Teil aufgefüllt, in denen das Regenwasser versickert.
In 9.2006 teilt der Bauträger den vier Eigentümern der Hauszeile mit, dass die erstellte Regenwasserbehandlung falsch ist und ihn der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde aufgefordert hat, die Regenwasserversickerung zu ändern. Die Arbeiten sollen kurzfrsitig durchgeführt werden, anscheinend ist dem Bauträger das Verfahren aber schon seit einem dreiviertel Jahr bekannt.
Nach den vom Bauträger zur Verfügung Unterlagen werden die geplanten Maßnahmen im Detail nicht klar, auch berücksichtigen die Maßnahmen nicht die mittlerweile vorhandenen Gegebenheiten. Nach unseren schriftlichen Einwänden, einem Termin mit dem Architekten des Bauträger vor Ort und weiteren Skizzen schläft die Sache über den Jahreswechsel wieder ein. Jetzt wird nach neuerlichen Telefongesprächen klar, dass der Bauträger mit Hinhaltetaktik versucht, kurzfristig und geräuschlos Tatsachen zu schaffen, ohne auch nur annähernd auf unsere Fragen und Anmerkungen einzugehen. Der Bauträger sieht sicher nicht nur die Kosten für unsere Häuser, sondern auch die Kosten für alle anderen Häuser im Baugebiet, da überall falsch entwässert wird.
Die Planung des Bauträger sieht vor, längs des Zugangs zu den Reihenhäusern quer zu den Häusern auf einem drei Meter breiten Grünpflanzungsstreifen, der an die Nachbargrundstücke grenzt und zudem noch 50 cm zu den Nachbarn abfällt, eine 36 Meter lange Mulde zur Dachentwässerung zu schaffen. Die vorhandenen Sickerschächte sollen mit Kies / Beton aufgefüllt werden und für den Zulauf zur Sickermulde sorgen. Die Versickerung des Regenwassers von vorhandenen Dachterrassen soll gartenseitig über die gesamte Fläche erfolgen. Der Zulauf soll längs der Terrassen in einem aufgeschnittenen KG-Rohr mit Kieselfüllung erfolgen. Viele Punkte in der Planung scheinen uns nicht fachgerecht oder durchführbar zu sein. Einwände begegnet der Bauträger immer mit: Das wird dann vor Ort bei der Realisierung entschieden.
Wir sind nicht gegen die Erstellung der Sickermulden, wir möchten jedoch eine Mondlandschaft in unseren Gärten vermeiden, hier im Forum stand schon mal: "Es gibt da zugegebenermaßen in Bauträgersiedlungen eine Menge abschreckender Beispiele". Auch möchten wir nicht nach Durchführung der Maßnahmen nochmal den Spaten in die Hand nehmen, um dann die Mulden "schön" zu machen.
Welche Möglichkeiten haben wir, in wie weit muss der Bauträger auf unsere Vorschläge eingehen, muss der Landkreis uns nicht beteiligen? Wer kann uns beraten, wie eine Versickerung am besten in die vorhandene Situation gebracht werden kann, um mittelfristig nicht einen Fremdkörper im Garten zu haben? Ist der richtige Ansprechpartner der Wasserbauer oder der Garten- und Landschaftsbauer (Gartenbauer, Landschaftsbauer)? Gibt es Alternativen zur Muldenbildung / oberflächigen Versickerung?
Bitte entschuldigen Sie den langen Text.
Vielen Dank für die Mithilfe, Ihren Rat und Meinung!
Wolfgang
  • Name:
  • Wolfgang Thien
  1. Ist es wirklich ein BT?

    Wenn ja, wie weit sind Sie  -  schon abgenommen oder noch nicht.
    Ist es ein Bauträger und haben Sie noch nicht abgenommen, wird es schwierig. Denn der Bauträger kann mit seinen (und das sind es) Häusern überttrieben gesagt, tun was er will.
    Haben Sie abgenommen, muss er auf ihrem Grund nachbessern.
    Der Text der LB ist sehr gummig.
    Ob Sie die Äußerung mit den Rigolen beweisen können und wenn, was daraus für Folgen erwachsen, ist ein zweites Thema.
    Sie sollten sich mit einem RA ins Benehmen setzen, da es hier wohl erstmal um Rechtsfragen geht.
  2. Es ist ein Bauträger!

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    es ist wirklich ein Bauträger. Fertigstellung, Übergabe und Abnahme war bereits in 11.2005. In der Tat ist es so, dass der Bauträger auf UNSEREM Grund nachbessern muss.
    Was meinen Sie mit dem Beweis der Aussagen zu den Rigolen?
    Mit einem RA sind wir schon in Kontakt getreten. Uns ist in unserer Situation jedoch nicht klar, was wir sickertechnisch möchten, welche sonstigen technischen Möglichkeiten neben Versickerungsmulden vielleicht noch bestehen. Ich denke, eines ist klar: die oberflächige Versickerung wird kommen, so wie es die Bauleitplanung vorsieht und der Landkreis fordert.
    Schöne Grüße
    Wolfgang

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN