Sickermulden an Reihenhäusern
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Sickermulden an Reihenhäusern

Neubau, Bezug Mai 07, Bayern, Reihenhäuser eines Bauträgers
Im Februar haben wir unser Reihenhaus mit sehr kleinem Garten in München gekauft. Wir haben es im Mai bezogen. Die Abnahme des Hauses, nicht aber des Gartens ist bereits erfolgt. Als in den letzten Tagen die Gärtner mit den Außenarbeiten begannen, mussten wir mit Erschrecken feststellen, dass zwischen den Reihenhäusern als Abgrenzung Sickermulden entstanden. Der ohnehin nur 5,5 m breite Garten wird durch diese Sickermulden zusätzlich geschmälert. Weder ich, noch die Nachbarn wurden bei Kauf des Hauses über diesen Tatbestand aufgeklärt. Aus den ausgehändigten Plänen geht nichts hervor. Im Kaufvertrag steht lediglich der Käufer hat die Auflagen zum Betrieb von Versickerungsanlagen zu dulden. In dem uns übergebenen Expose ist der Garten als reine Grünfläche ausgewiesen. Mulden sind nicht erkennbar. Nun wird bekannt, die Sickermulden sind zur Entwässerung der gartenseitigen Dachflächen und eine Auflage der Stadt München. Einige Nachbarn haben nun Zäune in der Mulde stehen unter denen jeder Hund und jedes Kind durchlaufen kann. Wir wollten Ziersträucher als Abgrenzung pflanzen, was auch nicht mehr möglich ist. Der Fehler läge nun laut Bt. an der Gesellschaft, die die Häuser verkauft hat und uns anscheinend nicht vollständig aufgeklärt hat.
Wir können unser teuer gekauftes Minigrundstück dadurch eingeschränkt nutzen. Eine Ziersträucherhecke als Sichtschutz müsste man fast in die Mitte des Gartens pflanzen, um einen Abstand zur Sickermulde einzuhalten. Die Sickermulde ist ca. 90 cm breit und 40-50 cm tief und läuft fast über die gesamte Länge des Gartens (ca. 8 m). Wenn es regnet bleibt das Wasser fast einen Tag lang in der Mulde stehen. Trotz der Wärme war die Mulde nach dem Regen noch drei Tage schlammig. Irgendwann wird es auch noch anfangen zu stinken. Die Mulde wurde in den Mutterboden ohne entsprechendes Kiesbett eingelegt.
Was können wir gegen diese Mulden tun? Sollen wir die Abnahme des Gartens verweigern? Schließlich wurden wir hier getäuscht. Oder soll eine Abnahme unter Vorbehalt stattfinden? Wie sollen wir uns bei der baldigen Abnahme verhalten? Sollen wir einen Teil der letzten Rate einbehalten? Wie muss eine fachmännische Sickermulde gemacht werden?
Vielen Dank schon im Voraus.
Sabine.
  • Name:
  • Sabine
  1. Da wird hier niemand helfen können

    Was Sie brauchen ist eine gediegene juristische Beratung, die hier niemand geben darf, auch wenn er es könnte.
    Daran, dass das Regenwasser der hinteren Dachfläche versickert werden muss, lässt sich nichts mehr ändern. Ob die gewählte Art der Versickerung für Sie die günstigste ist, darüber kann man nachdenken.
    Mit der Entwässerung über eine Mulde hat sich der Bauträger für die für ihn billigste Methode entschieden. Muldenversickerung ist (auch in Bayern) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Welche Voraussetzungen das bei Ihnen sind, (eventuell Mindestgröße, Abstand vom Keller, Versickerungsfähigkeit des Bodens ecta) und ob die eingehalten wurden, müssen Sie vor Ort prüfen lassen.
    Alternativ zur Mulde hätte sich eine (teurere) Rigolenversickerung angeboten. Mit dem Vorteil, dass die Einschränkung der Gartennutzung minimal gewesen wäre. Sowas lässt sich uU auch noch nachträglich realisieren.
    In der verlinkten Broschüre finden Sie eine Menge Infos zur Versickerung und gesetzlichen Vorgaben in Bayern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Brendler-Regenwassernutzung
  2. Ihr Problem ...

    ist ein rein juristisches Problem zum Kaufvertrag.
    Solche juristischen Probleme sind grundsätzlich falsch in solchen Foren, da juristische Beratung ausschließlich von Juristen erfolgen darf.
    Es wird Ihnen daher nichts anderes übrig bleiben, als einen Juristen aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Ggf. könnte eine Erstklärung durch einen Juristen der Verbraucherzentrale erfolgen.
  3. Immer

    dasselbe:
    Den Vertrag lässt man nicht vom eigenen Anwalt prüfen, sondern unterschreibt in Kenntnis einer Klausel, die man nicht verstanden hat.
    Zitat:
    "Im Kaufvertrag steht lediglich der Käufer hat die Auflagen zum Betrieb von Versickerungsanlagen zu dulden"
    Passt einem anschließend eine Folge dieser Auflage nicht, wird auf "mich armen Laien hat ja niemand aufgeklärt" gemacht ...
    • Name:
    • M.P.
  4. Und wo ist jetzt die Info?

    Hier posten Leute die ein Problem haben, eine Lösung und Hilfe suchen.
    Rumnöhlen über die Unfähigkeit der Kunden, Verträge richtig zu lesen, hilft ihnen nicht wirklich.
    Weiter dann aber auch keine sachdienliche Info anbieten, aber im Link auf die eigene Website 3-fach die eigenen Angebote anbieten, ist peinlich.
    Rote Karte
    Keine freundlichen Grüße
    Brendler-Regenwassernutzung
  5. Dem

    Fragesteller mag es nicht helfen, aber den Mitlesern, die ihre Verträge dann vielleicht erst nach professioneller Prüfung unterschreiben.
    Was "B. Regenwassernutzung" da für eine Verbindung zwischen Antwort und meiner Website herstellt ist nicht nachvollziehbar.
    Ich belasse es, was Firmenhinweis angeht auf Eintrag im Profil und bringe den nicht im Beitrag unter.
    Übrigens "Rewa-Nutzung":
    Wo finde ich in Ihrem Beitrag die Hilfe für den Fragsteller?
    • Name:
    • M.P.
  6. Terrazisterne

    Hallo,
    vielleicht kann man mit der Terra-Zisterne etwas richten. Sie ersetzt die belebte Bodenzone, Die Versickerung kann in einer Rigole erfolgen. Regenwassernutzung gibt es dann gratis.

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