werkvertrag <=> Kaufvertrag beim küchenkauf
BAU-Forum: Wohnen und Einrichten

werkvertrag <=> Kaufvertrag beim küchenkauf

wir haben nach vielem hin unter her ein Angebot für eine alno-Küche vorliegen, das uns sehr gut gefällt. die Gesamtkosten belaufen sich auf gut 21.000 €
das Papier zur Unterschrift wird 'Kaufvertrag' genannt. erst nach Nennung des festpreises wird die Montage mit "zzgl. Montage der Küche max. € 800.-" erwähnt.
ich habe ein wenig zum Thema gegoogelt. wenn ich das Dokument so unterschreibe, dann ist es offenbar ein Kaufvertrag (mit 2 Jahren Garantie  -  5 Jahre wurden aber mündlich erwähnt). wäre die Montage im Preis eingeschlossen, dann wäre es wohl ein Werkvertrag mit 5 Jahren Garantie.
jetzt mal abgesehen von der garantiedauer (die man ja unabhängig von der vertragsform schriftlich festhalten kann)  -  verliere ich mit Abschluss eines kaufvertrages Vorteile, die ich bei einem Werkvertrag gehabt hätte?
noch eine Frage: ist es üblich, dass in solchen Verträgen nicht die breiten der schränke aufgeführt werden?
bin für jeden Tipp dankbar (wohlwissend, dass dies hier KEINE Rechtsberatung ist).
Grüße,
Ulrike Schmitt
  • Name:
  • ulrike schmitt
  1. Hi ich bin mir nicht ganz sicher aber ...

    Hi,
    ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut BGBAbk. ist die Garantie nur für die Montage 5 Jahre.
    Alle anderen Garantieleistungen liegen bei den gesetzlichen 2 Jahren.
    Sondergarantie gibt es z.B. für Armaturen. (1 Jahr für Dichtungen, 2-3 Jahre auf Verchromung, bis zu 5 Jahre auf Gusskörper).
    Es gibt Zusatzgarantien der Industrie oder Fachverbände die eine Garantieleistung auf Elektrogeräte erweitern. (Bis zu 5 Jahren) Diese müssen meist käuflich erworben werden.
    Tipp:
    Lassen Sie sich die Garantiezeiten schriftlich auf dem Kaufvertrag vermerken.
    Grüße
    Hubert Hinz
  2. Hallo. Bei unserer Alno Küche ...

    gab es eine Auftragsbestätigung. Bestandteil dieser war eine Liste aller bestellten Teile sowie mehrere Skizzen mit Maßen der vorher aufgeführeten Schränke/Teile. Ich finde es ungewöhnlich, das die Montagekosten separat aufgeführt werden!
    Vielleicht noch mal woanders Angebote einholen?
    • Name:
    • Herr Oli-050-Dob
  3. Die Vertragsfreiheit ...

    Werte Fragestellerin
    gestattet es Ihnen, die Gewährleistung auf 5 Jahre auszudehnen, wenn der Händler mitspielt. Einfach mal Fragen. Und ohne eine verbindliche Liste oder noch besser Zeichnungen, die Vertragsbestandteil werden, würde ich nichts unterschreiben.
    Wie wollen Sie sonst beweisen, dass Sie einen Meterschrank und nicht zwei 50er bestellt haben? .
  4. Einbauküche ist Bauleistung

    Hallo,
    und damit gilt die 5-jährige Frist für Mängelbeseitigungsansprüche (immer noch schöner Deutsch).
    Quelle: Baurechts-Report 2/96 => KG Berlin 31.10.95  -  Az. 7 U 5519/95
    Bauleistungen sind Leistungen, die für den Bestand des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung, mit dem Gebäude fest verbunden und dauerhaft sind. [Hier kann sich zwischenzeitlich durchaus was juristisches geändert haben, der Sinn ist aber meines Wissens nach geblieben. ]
    Mit freundlichen Grüßen
  5. DANKE ...

    für die zahlreichen Antworten. Ich habe jetzt alles mit unserem küchenhändler geklärt. 5 Jahre Garantie, es wird vermaßte Zeichnungen geben und Montage etc. wird im Angebot selber stehen.
    allen lesern ein schönes Wochenende,
    Grüße,
    Ulrike Schmitt
    • Name:
    • Frau Ulr-683-Sch

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