Brandgefahr zu Weihnachten
Brandgefahr zu Weihnachten
Der bunt geschmückte Tannenbaum und der Adventskranz bringen weihnachtliche Gemütlichkeit in die
gute Stube, werden aber leider mit ihren brennenden Kerzen allzu häufig zum gefährlichen Brandherd. Gerade zur
Weihnachtszeit stehen daher Wohnungen besonders häufig in Flammen. Die Brände, so teilen die ARAG
Versicherungsexperten mit, entstehen dabei durch Leichtsinn oder mangelnde Kenntnis der verschiedenen
Brandgefahren. Grundsätzlich gilt: Beim Umgang mit offenem Feuer und leicht brennbaren Materialien ist
höchste Wachsamkeit und äußerste Vorsicht geboten. So sollten brennende Kerzen am Weihnachtsbaum
keinesfalls unbeaufsichtigt bleiben, gerade wegen der leicht entflammbaren Tannenzweige. Hat der Baum trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen Feuer gefangen, kann der Brand mittels eines bereitgestellten Eimers Wasser oder
eines Feuerlöschers schnell gelöscht werden. Man sollte sich allerdings überlegen, ob man ein schnell um sich
greifendes Feuer aus eigener Kraft löschen kann. Beim Versuch, die Brandbekämpfung selbst zu übernehmen,
haben sich schon viele Leichtsinnige unnötig in Gefahr begeben. Häufig wird das Feuer nämlich mit falschen
Mitteln bekämpft. So dürfen z.B. Fettbrände, wie sie bei einem Weihnachts-Fondue entstehen können, niemals
mit Wasser gelöscht werden. Statt mit Wasser sollte man die Flammen mit einer speziellen Löschdecke oder
einem passenden Deckel ersticken und die Kochstelle sofort abschalten. Jegliche Löschmaßnahmen sollten
grundsätzlich nur dann ergriffen werden, wenn eine direkte Gefahr für Leib und Leben auszuschließen ist. Kann
das Feuer nicht gelöscht werden, sollte man laut Auskunft der ARAG Versicherungsexperten die Türen zum
Brandraum schließen und sofort die Feuerwehr rufen. Ist auch das nicht mehr möglich, sollte man Wohnung oder
Haus verlassen und die Nachbarn verständigen. Nachdem der Brand gelöscht ist, muß umgehend die Gebäude-/
Hausratversicherung informiert werden und eine sofortige Besichtigung erfolgen. Um danach keine bösen
Überraschungen aufgrund einer Unterversicherung zu erleben, sollte vor jedem Schaden eine Deckungssumme
vereinbart sein, die im Verhältnis zur Quadratmeterzahl eine bestimmte Mindesthöhe erreicht - und zwar etwa
600 € pro Quadratmeter. Dann erhält man im Falle eines Falles auch tatsächlich den Neuwert für die
zerstörten Gegenstände.