Bereitstellungszins - Zinsen für die Bereitstellung, Bereithaltungszinsen, Wartegebühr, Bereitstellungsgebühr, Finanzierungskosten
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Kurz erklärt: Bereitstellungszins
Der Bereitstellungszins ist ein Zinssatz, der von Kreditgebern für die Bereitstellung eines genehmigten Kreditbetrags in Rechnung gestellt wird, wenn der Kreditnehmer diesen Betrag nicht sofort in Anspruch nimmt. Der Bereitstellungszins wird als Kompensation für die Vorhaltung des Kreditbetrags berechnet und dient als Anreiz zur schnellen Inanspruchnahme des Kredits.
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Synonyme für "Bereitstellungszins": Zinsen für die Bereitstellung, Bereithaltungszinsen, Wartegebühr, Bereitstellungsgebühr, Finanzierungskosten
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