Besteller-Prinzip - Auftraggeber-Prinzip, Käufer-Prinzip, Kunden-Prinzip, Bestellungsprinzip, Order-Prinzip
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Kurz erklärt: Besteller-Prinzip
Das Besteller-Prinzip ist ein rechtliches Konzept im Immobilienbereich, bei dem die Kosten für die Maklerdienstleistungen vom Auftraggeber, also dem Immobilienkäufer oder -vermieter, getragen werden. Es bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für dessen Dienstleistungen aufkommt, und soll Transparenz im Maklergeschäft fördern.
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Synonyme für "Besteller-Prinzip": Auftraggeber-Prinzip, Käufer-Prinzip, Kunden-Prinzip, Bestellungsprinzip, Order-Prinzip
Rechte und Pflichten von Vermietern 2015
— Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche... ... weiterlesen ...
Ausgewählte Schlagworte im Artikel: Energieausweis Mieter Mietpreisbremse Pflicht Recht Vermieter
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