Teilkäufer - Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer
Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit
Kurz erklärt: Teilkäufer
Ein Teilkäufer ist eine Partei, die einen Anteil an einer Immobilie im Rahmen eines Teilverkaufs erwirbt. Der Teilkäufer ermöglicht den Eigentümern, einen Teil ihres Wohneigentums zu verkaufen, behält jedoch die bisherigen Eigentümer im Rahmen eines Nießbrauchrechts in der Immobilie.
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Synonyme für "Teilkäufer": Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer
Ein Immobilien-Teilverkauf als Wegbereiter für einen sorgenfreien Ruhestand
— Ein Immobilien-Teilverkauf als Wegbereiter für einen sorgenfreien Ruhestand. Eigentlich gilt der Besitz einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims als eine vortreffliche Grundlage einer soliden Altersvorsorge. Allerdings ist diese Form der Vermögensbildung mit einem gravierenden Nachteil verbunden. Eine Immobilie bindet einen Großteil der zur Verfügung stehenden Geldmittel und ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden, auch wenn sie abbezahlt ist... ... weiterlesen ...
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