Teilkäufer - Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit

Brandenburger Tor Berlin Deutschland: Eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und Symbol für die deutsche Geschichte und die Wiedervereinigung Deutschlands. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Brandenburger Tor Berlin Deutschland: Eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und Symbol für die deutsche Geschichte und die Wiedervereinigung Deutschlands. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Teilkäufer

Ein Teilkäufer ist eine Partei, die einen Anteil an einer Immobilie im Rahmen eines Teilverkaufs erwirbt. Der Teilkäufer ermöglicht den Eigentümern, einen Teil ihres Wohneigentums zu verkaufen, behält jedoch die bisherigen Eigentümer im Rahmen eines Nießbrauchrechts in der Immobilie.

Weitere Erklärungen von "Teilkäufer" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

Synonyme für "Teilkäufer": Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

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