Baufinanzierung

Energie effizient

Muß um KFWA Antrag für Einzelmaßnahme (z.B. nur Fenster Erneuerung oder Altengerechten Umbau) zu stellen, jedenfalls ein Energieberater beauftragt werden?
Muß jede Baumaßnahme "Energie effizient" sein, worüber der Energieberater bescheinigen muß?
Wer stellt sonst die fachgerechten Leistungen fest?

  1. Der Energieberater muss alles bestätigen

    Der Energieberater bestätigt am Schluss auf dem KFWA Formular
    dass alles stattgefunden hat.
    Auszug aus dem Formular der KfW:
    Ich versichere, dass die obigen Angaben zum KfW-Effizienzhaus/Passivhaus vollständig und richtig sind und dass ich sie
    durch geeignete Unterlagen belegen kann. Ich bin bereit, diese Unterlagen auf Anforderung der KfW zur Verfügung zu
    stellen. Mir ist bekannt, dass die Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist.
    Der Sachverständige/Energieberater muss das bestätigen mit Stempel und Unterschrift.
    In einem jüngsten Fall von mir wollte die KfW sogar die Unterlagen nachgewiesen haben! Dann musste de Sachverständige die komplette Berechnung offen legen.


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