Falsche Kellerabdichtung, Haftung des Bauträgers nach Ablauf der Gewährleistung, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
BAU-Forum: Keller

Falsche Kellerabdichtung, Haftung des Bauträgers nach Ablauf der Gewährleistung, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen

Liebe Gemeinde, wer kann mir einen fundierten Rechts-Rat bzgl. meines undichten Kellers geben? Meine DDH ist 1998 fertiggestellt worden (Bayern, Mittelfranken). Der Keller ist aus Betonsteinen auf eine Bodenplatte gemauert, und außen mit einer Dickbeschichtung gegen "nicht drückendes Wasser" abgedichtet. Zusätzlich ist eine Drainage eingebaut worüber je nach Niederschlagsvolumen relativ viel Wasser abgepumpt wird. Nun ist bei uns nach 9 Jahren massiv Wasser von außen eingedrungen und die Kellerwände bis 50 cm hochgestiegen. Wie sich nun herausstellte herrschen bei uns "schwierige Bodenverhältnisse" mit sog Letten und wasserundurchlässigen Lehmschichten, außerdem ist das Haus auf einer wasserundurchlässigen Sandsteinschicht gebaut. Der Architekt hat's gewusst, meint aber dass diese Abdichtungsform ausreichend wäre, da ja kein Grundwasser beim Bauaushub festgestellt wurde und eine Drainage eingebaut wurde. Ein Bodengutachten ist damals nicht angefertigt worden. Außerdem ist die Horizontalabdichtung nachweislich an verschiedenen Stellen mangelhaft ausgeführt mit fehlender Verschweißung und fehlender Abdichtung der Abwasserfallrohre durch die Bodenplatte. Meine Fragen: 1. Kann man nach 9 Jahren noch jemanden haftbar machen, bei evtl. bewusst falscher Abdichtung? Lohnt sich eine Klage? Wie sind die Aussichten? Wie hoch sind die Kosten bei einem von mir geschätzten Schaden von ca. 40000  -  50000 € (alles ausgraben, schwarze Wanne herstellen, Estrich rausreißen, neue Horizontalabdichtung, Außenanlagen wieder herstellen etc.). 2. Gibt es kostengünstigere funktionierende Abdichtungen von innen?
  • Name:
  • Michael Steffen
  1. Sie schreiben von einer Dränung

    Wenn diese in allen Teilen der DINAbk. 4095 den Regeln konform erstellt wurde, durfte nach DIN 18195-5 geplant und abgedichtet werden. Ist nur leider eher selten der Fall.
    Haben Sie auch eine Flächendränung unter der Bodenplatte?
  2. Sie schreiben ...

    "eine schwarze Wanne herstellen"
    Das geht nicht mehr  -  oder besser nur mit einem exorbitanten Kostenaufwand.
    Einen fundierten Rechtsrat kann Ihnen nur eine Baurechtsanwalt geben. Ob sich da rechtlich noch was machen lässt, hängt an vielen Vertragsdetails. Hoch schätze ich die Chancen jedenfalls nicht ein.
  3. Mit einer Schleierinjektion können ...

    Sie nachträglich wahrscheinlich günstiger abdichten, als alles von außen machen zu lassen.
    MfG
  4. Ich fürchtete schon ...

    das hier noch irgend ein Verschleierer auftaucht :-(((
  5. Gibt es kostengünstigere funktionierende Abdichtungen von innen?

    Furcht brauchen Sie vor "Verschleierern" nicht zu haben Herr Schlaumeyer, die machen doch nur Keller dicht. :) ) )
    MfG
  6. Tja, wie soll denn das gehen bei Betonsteinen?

    Foto von Edmund Bromm

    Diese sind doch überhaupt nicht in der Lage einen Wasserdruck aufzunehmen.
    Herr Hoppensack, hören Sie doch bitte mit diesem Unsinn auf.
    Herr Steffen könnte es auch Kondenswasser sein?
    Im letzten Jahr war der Winter sehr lange damit die Bodentemperaturen relativ niedrig und der Juni/Juli mit 5 ° höher als das langjährige Mittel.
    Es kam aus diesem Grunde sehr oft zu Tauwasserbildung.
    Wenn Sie auf meiner Homepage schauen und sich das Bild bei "Aktuell" ansehen (das mit den roten Fliesen) hier steht das Wasser am Boden  -  auch dies ist nur Tauwasser.
    Nachdem mehrere Bauunternehmer den Vorschlag gemacht haben, von außen aufzugraben kam dieser zu mir und ich konnte feststellen, dass bei dieser Temperatur und Feuchte Kondenswasser entstehen muss.
    Den guten Leuten konnte durch das Aufstellen eines Luftentfeuchters schnell und kostengünstig geholfen werden.
    Wie hoch steht denn bei Ihnen das Wasser?
    Oder sind nur die Wände feucht?
  7. Ob eine Schleierinjektion machbar ist oder nicht ...

    kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, jedoch sollte diese Form der Abdichtung in Betracht gezogen werden, wenn von außen nicht abgedichtet werden kann oder soll. Eine Beurteilung, ob eine Schleierinjektion möglich ist oder nicht kann von Herrn Bromm mangels Sachkenntnis nicht erfolgen.
    MfG
  8. Man kann alles machen, aber ob es auch hilft?

    Foto von Edmund Bromm

    Was Sie alles wissen oder besser nicht wissen ist schon eigenartig.
    Auf Ihre dummen Bemerkungen will ich hier nicht weiter eingehen.
    Dies entspricht nicht meinem Niveau.
    Herr Hoppensack Sie Sie sollten nicht einfach schreiben  -  geht schon, insbesondere dann nicht, wenn die Statik eines Kellers von Betonsteinen bekannt ist.
    Man erkennt sofort, dass es Ihnen an Fachwissen fehlt.
    Dazu reicht es auch nicht aus, einmal bei einem Seminar eines Herstellers von Injektionsprodukten anwesend gewesen zu sein.
    Man kann eben keine Wanne herstellen die Druckwasser aufnehmen kann.
    So einfach ist das.
  9. Danke für hilfreiche Anregungen

    Zu Ihren Beiträgen, über die ich mich sehr gefreut habe, folgende Anmerkungen: Scheinbar ist eine Abdichtung von innen nicht erfolgreich. Eine Drainage unter der Bodenplatte gibt es nicht und wie sich nun herausgestellt hat, sind einige schwerwiegende Bausünden begannen worden, welche sich nur mit hohen Kostenaufwand beheben lassen. Das Wasser ist "nur" die Wände enporgestiegen, aber es steht wohl unter dem Estrich im gesamten Keller. Kondenswasser ist es nach Gutachten nicht, sondern von außen eingedrungen. Meine Frage geht in Richtung erweiterte Haftung. Gibt es Vorschriften wie bei meinen Bodenverhältnissen ein Keller zwingend abgedichtet werden muss? Wer haftet bei Nichtbeachtung und wie lange? Viele Grüße an alle Diskussionspartner.
    • Name:
    • Michael Steffen
  10. Um diese Fragen beantworten zu können braucht man die Vertragsbestandteile

    Foto von Edmund Bromm

    Dies kann auch nur ein Anwalt nach Prüfung beantworten.
    Zum Wasser auf dem Boden noch soviel: es kann natürlich Pfützen geben auf dem Boden.
    Hierbei geht es doch darum, wenn warme und feuchte Luft auf eine kalte Fläche auftrifft, gibt es Tauwasser.
    Wie und was wurde denn bisher gemessen?
    Und wer hat Tauwasserbildung ausgeschlossen?
    Wenn es Wasser wäre das von außen eindringt dann muss man fragen warum der Keller nicht mehrmals unter Wasser steht.
    Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass es immer nur feucht wird aber nicht eindringt.
  11. Haftungsfrage klären

    Die Klärung der Haftung sollte wohl zuerst erfolgen. Das geht aber nur mit anwaltlicher Hilfe. Wie Hr. Dühlmeyer schon bemerkte, sollten sie sich aber keine großen Hoffnungen machen.
    Es gibt durchaus kostengünstige Verfahren der Abdichtung von innen, meist sind die Möglichkeiten bei einem Betonstein aber eingeschränkt.
    Beste Grüße

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