Raumtrockner gegen feuchte Keller
Falsche Kellerabdichtung, Haftung des Bauträgers nach Ablauf der Gewährleistung, sinnvolle Sanierungsmassnahmen 10.07.07 Liebe Gemeinde, wer kann mir einen fundierten Rechts-Rat bzgl. meines undichten Kellers geben? Meine DDH ist 1998 fertiggestellt worden (Bayern, Mittelfranken). Der Keller ist aus Betonsteinen auf eine Bodenplatte gemauert, und aussen mit einer Dickbeschichtung gegen "nicht drückendes Wasser" abgedichtet. Zusätzlich ist eine Drainage eingebaut worüber je nach Niederschlagsvolumen relativ viel Wasser abgepumpt wird. Nun ist bei uns nach 9 Jahren massiv Wasser von aussen eingedrungen und die Kellerwände bis 50 cm hochgestiegen. Wie sich nun herausstellte herrschen bei uns "schwierige Bodenverhältnisse" mit sog Lettten und wasserundurchlässigen Lehmschichten, ausserdem ist das Haus auf einer wasserundurchlässigen Sandsteinschicht gebaut. Der Architekt hat's gewusst, meint aber dass diese Abdichtungsform ausreichend wäre, da ja kein Grundwasser beim Bauaushub festgestellt wurde und eine Drainage eingebaut wurde. Ein Bodengutachten ist damals nicht angefertigt worden. Ausserdem ist die Horizontalabdichtung nachweislich an verschiedenen Stellen mangelhaft ausgeführt mit fehlender Verschweissung und fehlender Abdichtung der Abwasserfallrohre durch die Bodenplatte. Meine Fragen: 1. Kann man nach 9 Jahren noch jemanden haftbar machen, bei evtl. bewusst falscher Abdichtung? Lohnt sich eine Klage? Wie sind die Aussichten? Wie hoch sind die Kosten bei einem von mir geschätzten Schaden von ca 40000 - 50000 € (alles ausgraben, schwarze Wanne herstellen, Estrich rausreissen, neue Horizontalabdichtung, Aussenanlagen wieder herstellen etc.). 2. Gibt es kostengünstigere funktionierende Abdichtungen von innen? Name: Michael Steffen
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